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KLIMA-BÜNDNIS

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Mitgliedschaft



Sieben gute Gründe für die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis

 Als Mitglied ...

  • berät Sie die Geschäftsstelle hinsichtlich Ihrer kommunalen Klimaschutz-
    Politik.
  • lassen Sie sich während  Konferenzen und Seminaren von anderen Kommunen inspirieren und finden Partner für die Umsetzung von Klima-
    schutz-Aktionen.
  • steigern Sie Ihre internationale Bekanntheit durch eine breite Veröffent-
    lichung Ihrer Erfolge im Klimaschutz.
  • beteiligen Sie sich mit Ihren Bürgerinnen und Bürgern an Kampagnen gegen den Klimawandel.
  • erhalten Sie Projektförderung durch EU-Programme.
  • profitieren Sie vom Service der Klima-Bündnis-Geschäftsstelle in Brüssel.
  • werden Ihre Anliegen durch das Klima-Bündnis bei der Europäischen Union vertreten.

 

Werden Sie Mitglied und nutzen Sie als Kommune die Expertise eines Netzwerks, dem sich bereits mehr als 1.600 Behörden, Verbände und Organisationen angeschlossen haben.



Wer kann Mitglied im Klima-Bündnis werden?

Mitglied im Klima-Bündnis können kommunale Körperschaften sowie Organisationen von indigenen Völkern Amazoniens und anderen Regenwaldregionen werden, die den Klima-Bündnis-Zielen zugestimmt haben.

Außerdem können Bundesländer sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) assoziierte Mitglieder werden; sie erhalten dadurch Teilnahme- und Informationsrechte an den Vereinsaktivitäten.

Einzelheiten zur Mitgliedschaft im Klima-Bündnis können Sie nachlesen in der Satzung des Klima-Bündnis (73 KB).



Wie kann eine Kommune Mitglied im Klima-Bündnis werden?

1. Das Stadt- bzw. Gemeindeparlament beschließt den Beitritt.
2. Die Kommune beantragt formlos die Mitgliedschaft beim Klima-Bündnis.
3. Der Klima-Bündnis-Vorstand entscheidet über Aufnahme in den Verein.



Wie hoch ist der jährliche Mitgliedsbeitrag im Klima-Bündnis?

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist von jeder Kommune und jedem Landkreis in Höhe von 0,0066 Euro pro EinwohnerIn bzw. mindestens in Höhe von 200,- Euro und höchstens von 15.000 Euro zu zahlen.

Für Kommunen und Landkreise aus mittel- und ost-europäischen Ländern* beträgt der Mitgliedsbeitrag 50 % des regulären Beitrages. Diese Reduzierung soll bis 2014 gelten.

Die Völker der Regenwälder sind nicht beitragspflichtig. Die Mitgliedsbeiträge der assoziierten Mitglieder legt der Vorstand fest.

* Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Weißrussland.


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Anzahl EinwohnerIn:

Berechneter Mitgliedsbeitrag: €

Kommune oder Landkreise aus mittel- oder osteuropäischem Land *


Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Europäische Geschäftsstelle gerne zur Verfügung


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