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Neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung in einem Schulgebäude in der Gemeinde Sanem (Luxemburg)

20.07.2012 - Am 19. Juli 2012 ist das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Deutschland in Kraft getreten:

Für neue und modernisierte KWK-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der KWK-Zuschlag in allen Leistungs-
klassen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Entsprechendes gilt für Kondensationskraftwerke, bei denen Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskopplung nachgerüstet werden. Diese werden erstmals nach dem KWKG gefördert. Für KWK-Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen und ab dem 1. Januar 2013 in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der Zuschlag um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Auch Wärme- und Kältespeicher, die neu ge- oder ausgebaut werden, werden künftig nach dem KWKG gefördert. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass KWK-Anlagen mit Wärme- oder Kältespeichern verknüpft werden, um durch eine stromgeführte Fahrweise zum Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisung von erneuerbaren Energien leisten zu können. Die Deckelung der Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr bleibt unverändert.

Weitere Informationen hier.







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